Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Heilpraktikerin Sandra Jungblut
Schillerstraße 5
88239 Wangen
Telefon: 07522-7728779
Email: Sandra-Jungblut(at)gmx.net
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Heilpraktikerin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt Ravensburg, Gartenstr. 107, 88212 Ravensburg
Berufsrechtliche Regelungen: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Heilpraktikergesetz) und Durchführungsverordnung:
Nachzulesen im Internet unter
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/index.html und
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/index.html
Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit.
Bildnachweis: alle Fotos von Sandra Jungblut.
Für alle Fotos und Texte liegt das Urheberrecht bei Sandra Jungblut.
Das kopieren oder weiterverbreiten sämtlicher Inhalte, insbesondere Fotos ist untersagt bzw. nur nach vorheriger Genehmigung von mir erlaubt.
Haftung für Links
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Verantwortlich für den Inhalt der Homepage nach § 55 Abs. 2 RStV: Sandra Jungblut
Berufshaftpflichtversicherung: Die Continentale AG, Ruhrstr.92, 44139 Dortmund, Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Ich bin nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker und Patienten*innen als Behandlungsvertrag im Sinne von §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der / die Patient*in das generelle Angebot von mir , die Heilkunde für jedermann, annimmt, und sich an mich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Dieser Behandlungsvertrag wird beim ersten Termin schriftlich vereinbart.
3. Ich bin berechtigt, einen Bahandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn ich aufgrund meiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. Wenn es Gründe gibt, die mich in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für mich, für die bis zur Ablehnung der Behandlung enstandenen Leistungen, inklusive Behandlung bestehen.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
1 .Ich erbringe meine Dienste gegenüber dem / der Patienten*in in der Form, dass ich meine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des / der Patienten*innen anwende.
2. Ich bin berechtigt Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der / die Patient*in hierüber keine Entscheidung trifft.
3. Ich weise darauf hin, dass in den meisten Fällen Methoden / Therapien angewandt werden, die in der Regel schulmedizinisch und wissentschaftlich nicht belegt sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des / der Patienten*in kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Lehnt der / die Patient*in die Anwendung derartiger Methoden ab und möchte ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden, hat er / sie mir das zu erklären.
4. Heilpraktiker dürfen keine Krankschreibungen ausstellen, sowie keine Verschreibungspflichtige Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung der Patienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der / die Patient*in nicht verpflichtet. Ich bin aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung abzubrechen oder zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben bzw. nicht vorhanden ist, insbesondere wenn der / die Patient*in die Beratungsinhalte verneint, ablehnt, erforderliche Anamnese – oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.
§ 4 Honorar
1. Ich habe für meine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Patient*in und mir vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in meiner Preisliste aufgeführt sind. Ich behalte mir das Recht vor, Preise je nach Therapie zu berechnen. Alle anderen Gebührenordnungen oder – Verzeichnisse gelten nicht.
2. Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten / der Patientin bar gegen Erhalt einer Qiuttung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der / die Patient*in auf Wunsch eine Rechnung.
3. Vermittlung von Leistungen an Dritte, die von mir nicht fachlich überwacht werden, z.B. Laborleistungen, berechtigen mich, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der vorrausichtlichen Höhe gemäß Absatz 2. abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen werden diese Beträge gesondert ausgewiesen. Ich bin berechtigt, für die Vermittlung begleitender Leistungen beim Patienten / der Patientin eigene Honorare geltend zu machen.
4. Werden Leistungen durch Dritte erbracht, die ich selbst überwache, sind diese Leistungen Bestandteil meiner Honorare. Soweit hier keine Inklusiv – Vereinbarung getroffen ist, werden die Kosten in Rechnung gestellt.
5. In den Fällen der Absätze 3. und 4. bin ich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten ( z.B. Labor ) und mir selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen mir und Dritten anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungsbestand.
6. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch mich ist jedoch nach wie vor zulässig. Dies ist keine Abgabe sondern eine Verwendung . Daraus resultiert, dass Heilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten. Gesondert aufgeführt werden diese bei Rechnungsstellung zur Einreichung an Versicherungen. Die Anwendung von – vom Patienten / der Patientin mitgebrachten Arzneimittel -, durch mich ist ausgeschlossen.
7. Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an die Patienten*innen für verordnete oder empfohlene Arneimittel ein nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasstes Direktgeschäft dar. Dies hat keinen Einfluss auf Honorar oder Rechnungsgestaltung , freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder andere Hilfmittel, die von mir empfohlen oder verordnet und vom Patienten*in in einschlägigen Verkaufstellen bezogen werden.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
1. Soweit der / die Patient*in Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Eine Direktabrechnung wird von mir nicht durchgeführt und auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung wird nicht gestundet.
2. Die Erstattungepraxis Dritter ist für mich unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang meiner Leistungen beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
3. Zu Fragen bezüglich der Erstattung gebe ich Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der / die Patient*in. Derartige Leistungen sind Honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
1. Alle Patientendaten werden von mir vertraulich behandelt. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des / der Patienten*in gebe ich Auskünfte über Diagnosen, Beratungen und Therapie .
2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn ich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet bin – beispielsweise Meldepflicht betimmter Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den / die Patienten*in oder deren Berufsausübung stattfindet und der / die Patient*in sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
3. Ich führe Aufzeichnungen über meine Leistungen – Handakte -. Den Patienten*innen steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu ; Patienen*innen können diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
4. Sofern der / die Patient*in eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstelle ich diese – kosten – und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.
§ 7 Rechnungsstellung
1. Neben den Quittungen nach § 4 erhält der / die Patient*in nach Abschluß der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist.
2. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift der Patienten*innen sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung.
3. Wünscht der / die Patient*in keine Diagnose – oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, ist dies mir entsprechend mitzuteilen.
§ 8 Termineinhaltung
1. Alle Termine bei mir sind verbindlich. Wenn der / die Patient*in einen Termin nicht wahrnehmen kann, muss dieser mind. 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung wird eine Ausfallgebühr von 35€ in Rechnung gestellt. Sollte von meiner Seite ein Termin nicht eingehalten werden können, wird selbstverständlich ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die den Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.